AVS - Anpassungen Anspruchsprüfung (PDF-Version)
INHALTSVERZEICHNIS
- Anpassungen im Eingabefenster (Blankoformulare und Wahlarztrezepte)
- Anspruchsprüfung Wiederholung (Blankoformulare und Wahlarztrezepte)
Anpassungen im Eingabefenster
(Blankoformulare und Wahlarztrezepte)
Bei der Erfassung von entsprechenden Rezepten an der Tara muss vor der Durchführung einer Anspruchsprüfung die SV-Nummer eingegeben werden. Die diesbezüglichen Eingabemöglichkeiten wurden an jene bei Papierrezepten angepasst. Konkret stehen nun zusätzlich folgende Funktionen zur Verfügung:
- Suche nach Namen
- Schaltfläche für Suche SV-Nummer
- Schaltfläche für Zuordnung der zuletzt angegebenen SV-Nummer
- Schaltfläche für Übernahme der SV-Nummer von einer gesteckten e-card

Die Erfassung von Wahlarztrezepten, welche von der Apotheke in ein Kassenrezept umgewandelt werden können, sieht wie folgt aus:
- selbst ausgedruckte Rezeptnummer aufkleben (wie bisher) und scannen →
es wird ein Fenster für die Eingabe von SV-Nummer und Ausstellungsdatum geöffnet (ähnlich wie bei Blanko-e-Rezepten ohne Patientenbezug)
- SV-Nr. sowie Ausstellungsdatum eingeben bzw. auswählen und mit Klick auf die Übernehmen-Schaltfläche eine Anspruchsprüfung durchführen (wie bei Blanko-e-Rezepten)

- mit Klick auf die Drucken-Schaltfläche das Ergebnis auf dem gewünschten Drucker ausdrucken und zum Papierrezept heften (wie bisher das VDAS-Ergebnis); über neue Mandanteneinstellungen kann der Ausdruck automatisch ohne Druckerauswahl erfolgen (siehe neue Parameter für e-Rezept)

- die Abgaben erfassen und den Geschäftsfall speichern (wie bisher) →
die Anzahl der Rezeptgebühren wird automatisch an e-Rezept gemeldet (für eine tagesaktuelle Ermittlung der Rezeptgebührenobergrenze); retourniert wird ein XML mit einer REGO-ID (REGO = Rezeptgebührenobergrenze), welche im AVS gespeichert wird
Bei der Rezeptabrechnung wird bei betroffenen Rezepten auch die REGO-ID übermittelt. Die XMLs werden – analog zu den XMLs für e-Rezepte – gesammelt in 1 Datei pro Krankenkasse übertragen.
Werden selbst ausgedruckte Rezeptnummern für Rezepte von Kassenärzten bzw. für Versicherte aus Fremdstaaten oder für Versicherte ohne SV-Nr. verwendet, kann man durch Klick auf die Schaltfläche [kein Wahlarztrezept oder Fremdstaaten oder keine SV-Nr.] die Erfassung eines Papierrezeptes ohne Anspruchsprüfung und ohne Melden der RG-Anzahl an e-Rezept durchführen.
Anspruchsprüfung Wiederholung
(Blankoformulare und Wahlarztrezepte)
Befindet man sich im Geschäftsfall auf einem solchen Rezept, kann die Anspruchsprüfung mittels [Alt+M] erneut durchgeführt werden. Die bei der Prüfung zuvor erfassten Daten für SV-Nr. und Ausstellungsdatum werden dabei vorgeladen und der bereits ermittelte Krankenversicherungsträger (KVT) angezeigt.

Die zusätzliche Schaltfläche [Arzt/Gültigkeit] steht nur bei Blankoformularen zur Verfügung und ermöglicht die Darstellung der im e-Rezept-System gespeicherten Daten des Verordners.
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